Obligatorisch 2024

Samstag 22.06.2024 13:30 - 16:00

Samstag 31.08.2024 13:30 - 16:00

Schiesspflicht 2024

Die Schiesspflicht muss bis 31. August in einem anerkannten Schiessverein erfüllt sein. Die möglichen Schiessdaten können den lokalen Publikationsorganen oder auch dem Internet entnommen werden.

2024 sind folgende Angehörige der Armee schiesspflichtig:

Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2023 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben.

Subalternoffiziere können zwischen dem Obligatorischen Programm 300 Meter (Stgw) oder 25 Meter (Pistole) wählen. Bestehen sie die Schiesspflicht auf die Distanz 25 Meter nicht,  so müssen sie das Obligatorische Programm auf 300 Meter schiessen.

Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längst jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden.

Armeeangehörige, welche 2024 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.

AdA welche beim Austritt aus der Armee, ab dem Jahr 2024 die persönliche Waffe (Stgw 90) in Eigentum übernehmen möchten, müssen in den letzten 3 Jahren 4 Bundesübungen (z.B. 3 Mal das Obligatorische und ein Mal das Feldschiessen) geschossen haben.

Entlassung aus der Militärdienstpflicht (PA)

Sollten Sie Fragen haben betreffend Ihrer Schiesspflicht, wenden Sie sich bitte an die kantonale Militärbehörden Ihres Wohnortes.

Daten

  • Obligatorische Schiesspflicht: Verfügbare Schiessdaten und -zeiten sind unter Abfrage Schiessdaten ersichtlich.

Programm

  • 5 Schuss: Einzelfeuer Scheibe A5
  • 5 Schuss: Einzelfeuer Scheibe B4
  • 1 x 2 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
  • 1 x 3 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
  • 1 x 5 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
     

Die Schiesspflicht gilt als bestanden wenn:

  • mindestens 42 Punkte erreicht wurden und
  • höchstens 3 Nuller geschossen wurden.

Mitnehmen

Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:

  • Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten;
  • Dienstbüchlein;
  • Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis;
  • Amtlicher Ausweis;
  • Persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug;
  • Persönlicher Gehörschutz.

Feldschiessen 2024

 
Das Feldschiessen 2024 findet in Unterkulm statt:
 
Freitag, 17. Mai 2024, 18.00 - 20.00 Uhr (Vorschiessen) 
 
Freitag, 24. Mai 2024, 18.00 - 20.00 Uhr
 
Samstag, 25. Mai 2024, 10.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 15.30 Uhr
 
Sonntag, 26. Mai 2024, 10.00 - 12.00 Uhr